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Ratgeber · Kassensicherungsverordnung

Fiskaltaxameter & TSE-Pflicht: Was für Taxi und Mietwagen seit 2026 gilt.

Seit 2026 fahren EU-Taxameter und Wegstreckenzähler nur noch rechtssicher, wenn eine zertifizierte TSE die Daten sichert — inklusive Archivierung, DSFinV-TW-Export und ELSTER-Meldung. Hier steht kompakt, was Sie wissen müssen und wie Sie die Pflicht mit einem Handgriff erfüllen.

§ 146a AO
gesetzliche Grundlage
seit 01.01.2024
TSE-Pflicht, seit 2026 ohne Ausnahme
2.000+ Betriebe
archivieren bei starksoft

Die Rechtslage in drei Sätzen

EU-Taxameter und Wegstreckenzähler müssen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein — das verlangen § 146a Abgabenordnung und die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) seit dem 1. Januar 2024.

Die Übergangsregelung des Bundesfinanzministeriums, die Nachrüstungen zeitweise tolerierte, ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Seit 2026 gilt die Pflicht damit ohne Ausnahme — für jedes Taxi und jeden Mietwagen mit EU-Taxameter oder Wegstreckenzähler, bundesweit und einheitlich, auch in Bayern.

Mit der TSE allein ist es aber nicht getan: Die signierten Daten müssen revisionssicher aufbewahrt, bei einer Prüfung im Format DSFinV-TW exportiert und die Geräte über das ELSTER-Mitteilungsverfahren gemeldet werden.

Was konkret zu tun ist

PflichtDas steckt dahinter
TSE am Taxameter Ihr EU-Taxameter bzw. Wegstreckenzähler braucht eine zertifizierte TSE — die Ausstattung läuft über Ihren Taxameter-Hersteller oder Einbaupartner (z. B. Hale, Semitron u. a.).
Revisionssichere Archivierung Die TSE-Daten jeder Fahrt müssen über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist unveränderbar gespeichert werden. Genau das übernimmt das starksoft TSE-Datencenter — automatisch, fahrzeuggenau, ohne Zutun des Fahrers.
DSFinV-TW-Export Bei Betriebsprüfung oder Kassennachschau verlangt das Finanzamt die Daten im DSFinV-TW-Format. starksoft erstellt den Export auf Knopfdruck — prüfungsfertig.
ELSTER-Meldung Seit dem 1. Januar 2026 werden auch EU-Taxameter und Wegstreckenzähler mit TSE über das ELSTER-Verfahren an das Finanzamt gemeldet (§ 146a Abs. 4 AO). Bei starksoft geht diese Meldung direkt aus dem starkcenter heraus — die ELSTER-Schnittstelle ERiC ist fest integriert. starkcenter erkennt zudem meldepflichtige Änderungen (neues Fahrzeug, Außerbetriebnahme, TSE-Tausch) automatisch und benachrichtigt Sie, bevor eine Frist verstreicht.
Belegausgabe Fahrgäste haben Anspruch auf einen Beleg mit TSE-Angaben — gedruckt oder digital. Mit der starksoft DriverApp entsteht der digitale Beleg direkt aus der Fahrt.
Ohne TSE wird es teuer: Bei fehlender oder unvollständiger Sicherung drohen die Verwerfung der Buchführung, Hinzuschätzungen und Bußgelder. Prüfer fragen gezielt nach DSFinV-TW-Daten — wer sie nicht liefern kann, hat schlechte Karten.

Was kostet die TSE-Pflicht?

Rechnen Sie mit zwei Kostenblöcken:

  • Einmalig: TSE-Ausstattung bzw. Nachrüstung des Taxameters — die Höhe hängt von Gerät und Einbaupartner ab.
  • Laufend: die revisionssichere Archivierung der TSE-Daten je Fahrzeug. Dafür gibt es bei starksoft gestaffelte Datentarife — vom Basis-Tarif für die reine Pflichterfüllung bis zum Premium-Tarif mit Telematik und Auswertungen.

Wichtig für die Kalkulation: Die Archivierung ist keine Kür, sondern Teil der Pflicht — eine TSE, deren Daten nicht aufbewahrt werden, schützt bei der Prüfung nicht.

So einfach geht es mit starksoft

starksoft betreibt das TSE-Datencenter für das Taxi- und Mietwagengewerbe — über 2.000 Betriebe mit mehr als 5.000 Fahrzeugen archivieren ihre Taxameterdaten bei uns.

  • Automatische, revisionssichere Archivierung aller TSE-Daten je Fahrzeug
  • DSFinV-TW-Export auf Knopfdruck — prüfungsfertig für Finanzamt und Steuerberater
  • Digitale Belegausgabe, Arbeitszeiterfassung und Telematik in derselben Cloud
  • Registrierung online in wenigen Minuten, deutscher Support aus Berlin

Häufige Fragen zur TSE-Pflicht

Ist der Fiskaltaxameter Pflicht?
Ja. EU-Taxameter und Wegstreckenzähler müssen mit einer zertifizierten TSE ausgerüstet sein (§ 146a AO i. V. m. KassenSichV). Die Übergangsregelung ist zum 31.12.2025 ausgelaufen — seit 2026 gilt die Pflicht ohne Ausnahme.
Gilt die TSE-Pflicht auch für Mietwagen?
Ja — die Pflicht erfasst auch Wegstreckenzähler. Mietwagenunternehmen sind damit genauso betroffen wie Taxibetriebe.
Gilt die Fiskaltaxameter-Pflicht auch in Bayern?
Ja. § 146a AO und die KassenSichV sind Bundesrecht — sie gelten bundesweit einheitlich, in Bayern wie überall.
Was kostet die TSE für ein Taxi?
Einmalig die TSE-Ausstattung des Taxameters (über Hersteller/Einbaupartner) plus die laufende Archivierung. Die starksoft-Datentarife je Fahrzeug finden Sie unter Tarife.
Was ist die DSFinV-TW?
Die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Taxameter und Wegstreckenzähler — das Pflichtformat für Datenexporte bei Prüfungen. starksoft erstellt den Export direkt aus den archivierten Daten.
Müssen Taxameter mit TSE dem Finanzamt gemeldet werden?
Ja, seit dem 1.1.2026 über das ELSTER-Mitteilungsverfahren (§ 146a Abs. 4 AO). Bei starksoft läuft diese Meldung direkt aus dem starkcenter — über die fest integrierte ELSTER-Schnittstelle ERiC. starkcenter überwacht außerdem meldepflichtige Änderungen (neues Fahrzeug, Außerbetriebnahme, TSE-Tausch) und benachrichtigt Sie rechtzeitig, sodass keine Meldefrist verstreicht.
Was passiert bei einer Betriebsprüfung ohne TSE?
Es drohen Verwerfung der Buchführung, Hinzuschätzungen und Bußgelder. Mit archivierten TSE-Daten und DSFinV-TW-Export sind Sie jederzeit prüfungsbereit.

Erfüllen Sie die TSE-Pflicht in wenigen Minuten.

Online registrieren, Fahrzeuge anlegen, fertig — die Archivierung läuft automatisch, der DSFinV-TW-Export wartet auf Knopfdruck. Bei Fragen hilft unser Team unter 030 577 000 991.

Lieber persönlich? Besuchen Sie uns auf der Eurotaximesse 2026 — 6.–7. November, Köln, Stand A04.