Die Rechtslage in drei Sätzen
EU-Taxameter und Wegstreckenzähler müssen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein — das verlangen § 146a Abgabenordnung und die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) seit dem 1. Januar 2024.
Die Übergangsregelung des Bundesfinanzministeriums, die Nachrüstungen zeitweise tolerierte, ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Seit 2026 gilt die Pflicht damit ohne Ausnahme — für jedes Taxi und jeden Mietwagen mit EU-Taxameter oder Wegstreckenzähler, bundesweit und einheitlich, auch in Bayern.
Mit der TSE allein ist es aber nicht getan: Die signierten Daten müssen revisionssicher aufbewahrt, bei einer Prüfung im Format DSFinV-TW exportiert und die Geräte über das ELSTER-Mitteilungsverfahren gemeldet werden.
Was konkret zu tun ist
| Pflicht | Das steckt dahinter |
|---|---|
| TSE am Taxameter | Ihr EU-Taxameter bzw. Wegstreckenzähler braucht eine zertifizierte TSE — die Ausstattung läuft über Ihren Taxameter-Hersteller oder Einbaupartner (z. B. Hale, Semitron u. a.). |
| Revisionssichere Archivierung | Die TSE-Daten jeder Fahrt müssen über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist unveränderbar gespeichert werden. Genau das übernimmt das starksoft TSE-Datencenter — automatisch, fahrzeuggenau, ohne Zutun des Fahrers. |
| DSFinV-TW-Export | Bei Betriebsprüfung oder Kassennachschau verlangt das Finanzamt die Daten im DSFinV-TW-Format. starksoft erstellt den Export auf Knopfdruck — prüfungsfertig. |
| ELSTER-Meldung | Seit dem 1. Januar 2026 werden auch EU-Taxameter und Wegstreckenzähler mit TSE über das ELSTER-Verfahren an das Finanzamt gemeldet (§ 146a Abs. 4 AO). Bei starksoft geht diese Meldung direkt aus dem starkcenter heraus — die ELSTER-Schnittstelle ERiC ist fest integriert. starkcenter erkennt zudem meldepflichtige Änderungen (neues Fahrzeug, Außerbetriebnahme, TSE-Tausch) automatisch und benachrichtigt Sie, bevor eine Frist verstreicht. |
| Belegausgabe | Fahrgäste haben Anspruch auf einen Beleg mit TSE-Angaben — gedruckt oder digital. Mit der starksoft DriverApp entsteht der digitale Beleg direkt aus der Fahrt. |
Was kostet die TSE-Pflicht?
Rechnen Sie mit zwei Kostenblöcken:
- Einmalig: TSE-Ausstattung bzw. Nachrüstung des Taxameters — die Höhe hängt von Gerät und Einbaupartner ab.
- Laufend: die revisionssichere Archivierung der TSE-Daten je Fahrzeug. Dafür gibt es bei starksoft gestaffelte Datentarife — vom Basis-Tarif für die reine Pflichterfüllung bis zum Premium-Tarif mit Telematik und Auswertungen.
Wichtig für die Kalkulation: Die Archivierung ist keine Kür, sondern Teil der Pflicht — eine TSE, deren Daten nicht aufbewahrt werden, schützt bei der Prüfung nicht.
So einfach geht es mit starksoft
starksoft betreibt das TSE-Datencenter für das Taxi- und Mietwagengewerbe — über 2.000 Betriebe mit mehr als 5.000 Fahrzeugen archivieren ihre Taxameterdaten bei uns.
- Automatische, revisionssichere Archivierung aller TSE-Daten je Fahrzeug
- DSFinV-TW-Export auf Knopfdruck — prüfungsfertig für Finanzamt und Steuerberater
- Digitale Belegausgabe, Arbeitszeiterfassung und Telematik in derselben Cloud
- Registrierung online in wenigen Minuten, deutscher Support aus Berlin
Häufige Fragen zur TSE-Pflicht
Ist der Fiskaltaxameter Pflicht?
Gilt die TSE-Pflicht auch für Mietwagen?
Gilt die Fiskaltaxameter-Pflicht auch in Bayern?
Was kostet die TSE für ein Taxi?
Was ist die DSFinV-TW?
Müssen Taxameter mit TSE dem Finanzamt gemeldet werden?
Was passiert bei einer Betriebsprüfung ohne TSE?
Erfüllen Sie die TSE-Pflicht in wenigen Minuten.
Online registrieren, Fahrzeuge anlegen, fertig — die Archivierung läuft automatisch, der DSFinV-TW-Export wartet auf Knopfdruck. Bei Fragen hilft unser Team unter 030 577 000 991.
Lieber persönlich? Besuchen Sie uns auf der Eurotaximesse 2026 — 6.–7. November, Köln, Stand A04.