Was das Gesetz verlangt
Im Taxi- und Mietwagengewerbe treffen gleich mehrere Pflichten zusammen — und die Branche steht bei Prüfungen besonders im Fokus.
- § 17 MiLoG: Für Minijobber und weitere Beschäftigungsformen sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren.
- Rechtsprechung: Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 klargestellt, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen müssen.
- Arbeitszeitgesetz: Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen gelten selbstverständlich auch für Fahrpersonal.
Automatisch statt Zettel: So läuft es mit starksoft
| Moment | Was dokumentiert wird |
|---|---|
| Schichtstart | Der Fahrer startet die Schicht in der DriverApp — Beginn der Arbeitszeit ist gesetzt, dem Fahrzeug zugeordnet. |
| Während der Schicht | Pausen werden in der App erfasst und von Fahr- und Bereitschaftszeit getrennt. |
| Schichtende | Ende der Arbeitszeit, Gesamtdauer und Pausensumme stehen fest — konsistent zu den Fahrt- und Fiskaldaten derselben Schicht. |
| Im Büro | Arbeitszeiten je Fahrer und Zeitraum im Backend, Export für Lohnabrechnung und Prüfungen — revisionssicher aufbewahrt. |
Der entscheidende Vorteil: Arbeitszeit-, Schicht- und Taxameterdaten stammen aus einer Quelle — sie können sich nicht widersprechen.
Häufige Fragen zur Arbeitszeiterfassung
Muss ich die Arbeitszeit meiner Taxifahrer erfassen?
Reicht der Papier-Schichtzettel?
Zählt Standzeit als Arbeitszeit?
Wie funktioniert es mit starksoft?
Was droht ohne Erfassung?
Die nächste Zoll-Kontrolle kann kommen.
Stellen Sie die Arbeitszeiterfassung auf automatisch — registrieren Sie Ihren Betrieb oder sprechen Sie mit uns: 030 577 000 991.
Live sehen? Eurotaximesse 2026 — 6.–7. November, Köln, Stand A04.