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Ratgeber · Arbeitszeit

Arbeitszeiterfassung im Taxi: Pflicht, die nebenbei erledigt sein kann.

Zoll-Kontrollen, MiLoG-Aufzeichnungspflicht, Arbeitsgericht — die Arbeitszeit Ihrer Fahrer muss dokumentiert sein. Mit starksoft entsteht der Nachweis automatisch mit der Schicht: Start, Ende, Pausen — ohne einen einzigen Schichtzettel.

§ 17 MiLoG
Aufzeichnung binnen 7 Tagen
BAG 2022
systematische Erfassung Pflicht
automatisch
mit jeder Schicht dokumentiert

Was das Gesetz verlangt

Im Taxi- und Mietwagengewerbe treffen gleich mehrere Pflichten zusammen — und die Branche steht bei Prüfungen besonders im Fokus.

  • § 17 MiLoG: Für Minijobber und weitere Beschäftigungsformen sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren.
  • Rechtsprechung: Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 klargestellt, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen müssen.
  • Arbeitszeitgesetz: Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen gelten selbstverständlich auch für Fahrpersonal.
Prüfpraxis: Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und Rentenversicherung fragen im Taxigewerbe gezielt nach Arbeitszeitnachweisen — und gleichen sie mit Taxameter- und Schichtdaten ab. Widersprüche zwischen Zetteln und Fiskaldaten sind der Klassiker unter den Prüfungsfeststellungen.

Automatisch statt Zettel: So läuft es mit starksoft

MomentWas dokumentiert wird
Schichtstart Der Fahrer startet die Schicht in der DriverApp — Beginn der Arbeitszeit ist gesetzt, dem Fahrzeug zugeordnet.
Während der Schicht Pausen werden in der App erfasst und von Fahr- und Bereitschaftszeit getrennt.
Schichtende Ende der Arbeitszeit, Gesamtdauer und Pausensumme stehen fest — konsistent zu den Fahrt- und Fiskaldaten derselben Schicht.
Im Büro Arbeitszeiten je Fahrer und Zeitraum im Backend, Export für Lohnabrechnung und Prüfungen — revisionssicher aufbewahrt.

Der entscheidende Vorteil: Arbeitszeit-, Schicht- und Taxameterdaten stammen aus einer Quelle — sie können sich nicht widersprechen.

Häufige Fragen zur Arbeitszeiterfassung

Muss ich die Arbeitszeit meiner Taxifahrer erfassen?
Ja — § 17 MiLoG verlangt die Aufzeichnung binnen sieben Tagen, das BAG hat 2022 die generelle Pflicht zur systematischen Erfassung festgestellt.
Reicht der Papier-Schichtzettel?
Formal möglich, praktisch riskant: fehleranfällig, verlierbar, schwer plausibilisierbar. Digitale Erfassung mit der Schicht ist belastbarer.
Zählt Standzeit als Arbeitszeit?
Einsatzbereite Wartezeit grundsätzlich ja — echte Pausen nicht. Deshalb braucht es eine Erfassung, die beides sauber trennt.
Wie funktioniert es mit starksoft?
Arbeitszeit läuft automatisch mit der Schicht in der DriverApp; das Büro exportiert je Fahrer für Lohn und Prüfungen.
Was droht ohne Erfassung?
Bußgelder, Nachzahlungen bei Lohn und Sozialversicherung, Beweisnot vor dem Arbeitsgericht.

Die nächste Zoll-Kontrolle kann kommen.

Stellen Sie die Arbeitszeiterfassung auf automatisch — registrieren Sie Ihren Betrieb oder sprechen Sie mit uns: 030 577 000 991.

Live sehen? Eurotaximesse 2026 — 6.–7. November, Köln, Stand A04.