Die Fristen im Überblick
| Zeitpunkt | Was gilt |
|---|---|
| seit 1.1.2025 | Jedes Unternehmen — auch jeder Taxibetrieb — muss E-Rechnungen empfangen können. Ein E-Mail-Postfach für strukturierte Rechnungen genügt als Startpunkt. |
| bis 31.12.2026 | Übergangsfrist fürs Ausstellen: Papier und einfache PDF sind mit Zustimmung des Empfängers noch zulässig. |
| bis 31.12.2027 | Verlängerte Frist für Unternehmen bis 800.000 € Vorjahresumsatz — das betrifft viele Taxi- und Mietwagenbetriebe. |
| ab 1.1.2028 | E-Rechnung im inländischen B2B-Geschäft durchgängig Pflicht. |
XRechnung, ZUGFeRD — und was das für Ihre Fahrten heißt
Eine E-Rechnung ist kein PDF, sondern ein strukturierter Datensatz nach EN 16931.
XRechnung ist reines XML — Standard bei Behörden und Kommunen. ZUGFeRD steckt dieselben Daten in ein lesbares PDF — ideal für Firmenkunden. Entscheidend für Taxiunternehmen: Die Rechnungspositionen kommen aus Ihren Fahrten. Wenn Fahrt- und Rechnungsdaten in getrennten Systemen liegen, tippen Sie doppelt.
Bei starksoft entsteht die Kundenrechnung direkt aus dem Fahrtenbestand — Sammelrechnungen je Firmenkunde inklusive — und wird als XRechnung oder ZUGFeRD ausgegeben. Zusammen mit TSE-Archivierung und Krankenfahrten-Abrechnung bleibt alles in einem System.
Häufige Fragen zur E-Rechnung
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Taxiunternehmen?
Welche Fristen gelten?
Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?
XRechnung oder ZUGFeRD — was brauche ich?
Wie erstelle ich E-Rechnungen aus meinen Fahrten?
Stellen Sie um, bevor es Ihre Kunden verlangen.
Wir zeigen Ihnen an Ihren eigenen Firmenkunden, wie aus Fahrten E-Rechnungen werden — Telefon 030 577 000 991.
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