Service · Kassennachschau
Kassennachschau im Taxi- und Mietwagengewerbe.
Was Fahrer und Unternehmer über die unangekündigte Prüfung durch das Finanzamt wissen müssen. Rechtliche Grundlage: § 146b AO. Unangekündigt und sofort gültig.
Stammdaten zur Prüfung
Betriebsstätte, Mitarbeiter, Fahrzeug und Aufzeichnungssystem
Verhalten bei einer Kassennachschau (§ 146b AO)
Diese Verfahrensdokumentation regelt das Verhalten aller Mitarbeiter während einer Kassennachschau durch die Finanzverwaltung.
Zweck dieser Dokumentation
- Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Prüfungsablaufs
- Vermeidung formeller Beanstandungen
- Gewährleistung der Datenbereitstellung nach § 146a AO
- Sicherstellung der TSE- und DSFinV-TW-Konformität
Was ist eine Kassennachschau?
- Unangekündigte Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen (§ 146b AO)
- Betrifft EU-Taxameter und Wegstreckenzähler
- Die TSE (Technische Sicherheitseinrichtung)
- Belegdrucker und DSFinV-TW-Datenexport
- Gegebenenfalls Back-Office-Systeme
Sofortmaßnahmen bei Erscheinen des Prüfers
Schritt 1 – Ruhe bewahren
- Höflich und kooperativ bleiben
- Dienstausweis des Prüfers verlangen
- Namen und Dienststelle notieren
Schritt 2 – Sofort informieren
- Unverzüglich Geschäftsführung verständigen
- Steuerberater informieren, wenn vorgesehen
- Keinen Zugriff auf Daten ohne Information der Leitung
Was darf der Prüfer verlangen?
Einsichtnahme in
- Aktuelle Schichtdaten
- TSE-Transaktionsdaten und Seriennummer
- Fahrtdaten und Zahlungsarten
- Fahrer- und Fahrzeugstammdaten
DSFinV-TW-Dateien
- Fahrten.csv, Fahrten_Zahlarten.csv, Schicht.csv
- TSE_Transaktionen.csv
- Stamm_Unternehmen.csv, Stamm_Fahrzeuge.csv, Stamm_TSE.csv
Der TSE-Export enthält
- Abgesicherte Anwendungsdaten
- Protokolldaten und Transaktionsnummer
- Signaturzähler und Prüfwert
Mitarbeiter darf
- Bedienung des Systems erklären
- Belegdruck demonstrieren
- DSFinV-TW-Export starten
- QR-Code auf dem Beleg vorzeigen
Mitarbeiter darf nicht
- Daten löschen
- Schichten manuell korrigieren
- TSE entfernen oder deaktivieren
- Nachträgliche Änderungen vornehmen
Der TSE-konforme Beleg
Ein TSE-konformer Beleg enthält
- Transaktionsnummer
- Signaturzähler und Prüfwert
- Seriennummer des Aufzeichnungssystems
- Seriennummer der TSE
- Start- und Endzeit der Fahrt
Ohne QR-Code kann der Prüfer
- Die Integrität nicht prüfen
- Die Signaturkette nicht verifizieren
- Keine maschinelle Auswertung durchführen
QR-Code automatisch
Der starksoft Quittungsdrucker erzeugt den QR-Code gemäß DSFinV-TW mit allen TSE-Daten auf dem Beleg.
Maschinell auslesbar
Der Prüfer verifiziert vor Ort, Nachfragen werden weniger, die Prüfung dauert kürzer.
Sonderfall: Ausfall der TSE
- Ausfallgrund unverzüglich dokumentieren
- TSE-Ausfall umgehend beheben
- Der Beleg muss den Ausfall erkennbar machen
- Weiterbetrieb nur unter Beachtung der Vorschriften
Checkliste für Fahrer und Mitarbeiter
Im Fahrzeug müssen jederzeit verfügbar sein:
- Betriebsstätte und Unternehmensdaten
- TSE-Seriennummer
- Fahrerdaten
- Fahrzeugdaten und Konzession
- Belegdruckmöglichkeit
- Zugriff auf den DSFinV-TW-Export
Was wird geprüft?
Der Prüfer des Finanzamts kontrolliert die folgenden Bereiche der Kassenführung im Taxi- und Mietwagengewerbe.
Elektronisches Aufzeichnungssystem (eAs)
- Ordnungsgemäße Funktion der TSE
- Einhaltung der Belegausgabepflicht nach jeder Fahrt
- Vorhandensein einer aktuellen Verfahrensdokumentation
- Vollständige Aufzeichnung aller Fahrten und Einnahmen
- Auslesbarkeit der gespeicherten Daten, DSFinV-TW-Export
- Verfügbarkeit von TSE-Seriennummer und Signaturkette
Kassenbuch
- Täglicher Kassensturz mit lückenloser Dokumentation
- Belegbarer Kassenbestand zu jedem Zeitpunkt
- Übereinstimmung von Kassenbuch und tatsächlichem Bestand
- Vollständige Schicht- und Fahrtabschlüsse je Fahrzeug
Pflichten und Vorgehen
Unangekündigt
Prüfer erscheinen während der Betriebszeiten, auch direkt am Fahrzeug oder auf dem Betriebshof, und müssen sich mit Dienstausweis ausweisen. Im Taxigewerbe kann die Prüfung auch am Taxistand oder während einer Schicht erfolgen.
Mitwirkungspflicht
Fahrer und Unternehmer sind verpflichtet, Einblick in das Aufzeichnungssystem zu gewähren, das Gerät zu öffnen und alle gespeicherten Daten bereitzustellen, etwa Taxameterausdruck und TSE-Export.
Kassensturz auf Verlangen
Der Prüfer kann einen sofortigen Kassensturz verlangen. Bareinnahmen im Fahrzeug müssen lückenlos mit den aufgezeichneten Fahrten übereinstimmen.
Kassenmeldepflicht seit 2025
Elektronische Kassen und Taxameter mit TSE, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, mussten bis zum 31. Juli 2025 über „Mein Elster“ beim Finanzamt gemeldet sein. Neuanschaffungen sind innerhalb eines Monats zu melden.
Folgen bei Mängeln
Betriebsprüfung
Bei erheblichen Unregelmäßigkeiten kann die Kassennachschau ohne gesonderte Ankündigung in eine vollständige Außenprüfung übergehen, mit rückwirkender Prüfung mehrerer Geschäftsjahre.
Hinzuschätzung
Fehlen Unterlagen, ist die TSE defekt oder werden Manipulationen festgestellt, schätzt das Finanzamt die Einnahmen. Das kann erhebliche Steuernachzahlungen und Zinsen zur Folge haben.
Bußgelder
Verstöße gegen die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung, etwa fehlende Belegausgabe oder eine nicht funktionierende TSE im Taxameter, können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden.
Tipps zur Vorbereitung
- Sorgen Sie für eine aktuelle Verfahrensdokumentation für Ihr Taxameter und Ihr Abrechnungssystem.
- Schulen Sie Ihre Fahrer: Ruhe bewahren, Prüferausweis verlangen, kooperativ Zutritt gewähren.
- Stellen Sie sicher, dass die TSE im Taxameter ordnungsgemäß funktioniert und die Daten jederzeit auslesbar sind.
- Führen Sie täglich einen Schichtabschluss und einen Kassenabschluss durch und dokumentieren Sie diesen.
- Bewahren Sie alle Belege und Tagesabschlüsse vollständig und geordnet auf.
- Melden Sie Ihr elektronisches Aufzeichnungssystem fristgerecht über „Mein Elster“ beim Finanzamt an.
Wie starkcenter Betriebsnachweise, DSFinV-TW-Export und TSE-Check bereitstellt, steht im Ratgeber zur TSE-Pflicht.