Service · Kartenzahlung und Beleg
TSE mit SumUp und Belegausgabe.
Fahrgastbeförderung, Kartenzahlung und Quittung gehören zusammen: Die Fahrer-App verbindet jede Zahlung und jeden Beleg mit dem signierten Datensatz des Taxameters.
Kartenzahlungen
Kartenzahlungen werden direkt in der Schicht abgerechnet, mit getrennt ausgewiesenem Personaltrinkgeld und damit steuerlich korrekt. Über unseren Partner SumUp akzeptieren Sie alle gängigen Karten und Wallets.
- Visa, V Pay, Mastercard, Maestro, American Express
- Apple Pay und Google Pay
- Girocard, Diners, Discover, Union Pay
- Kontaktlos per NFC, Tap-to-Pay
TSE-Anforderungen
Mit der Kassensicherungsverordnung und der TSE-Pflicht müssen die Betriebsdaten für eine Prüfung nach DSFinV-TW aufbereitet und exportiert werden. Dazu gehört, dass Kartenzahlung und Belegausgabe dem ursprünglich signierten Geschäftsvorfall, dem Fahrgastbeförderungsdatensatz, zugeordnet sind.
Genau das macht die Fahrer-App in Verbindung mit SumUp und dem Quittungsdrucker: Nach jedem Taxameter-Datensatz verknüpft das Fahrpersonal die Zahlung und den Beleg mit der Fahrt. Das Original bleibt unverändert, die Ergänzung wird protokolliert.
Belegausgabe
Nach einer Fahrt drucken Sie die Quittung mit dem starksoft Quittungsdrucker per Bluetooth aus der App. Bei einer SumUp-Kartenzahlung stehen alle Zahlungsdaten wie Karten- und Transaktionsnummer mit auf dem Beleg. Möchte der Fahrgast die Quittung lieber per E-Mail, senden Sie sie ihm direkt aus der App als PDF.
Ab einem Beförderungsentgelt von 250 Euro ist eine Rechnung mit Rechnungsempfänger nötig. Mit dem QR-Code auf unseren Quittungen kann sich der Fahrgast diese Rechnung später selbst ausstellen.
- Beleg mit TSE-Angaben und QR-Code, auch für die Kassennachschau
- Karten- und Transaktionsnummer bei Kartenzahlung
- PDF-Quittung per E-Mail an den Fahrgast
- Rechnung ab 250 € über den QR-Code durch den Fahrgast selbst
Trinkgeldverwaltung
Personaltrinkgelder aus Kartenzahlungen müssen ordnungsgemäß verwaltet und an das Personal ausgezahlt werden. Für diese treuhänderische Verwaltung braucht es die richtigen Belege. Damit keine Steuernachzahlung droht, bildet die Trinkgeldverwaltung in starkcenter alle bargeldlosen Trinkgelder des Fahrpersonals als Nettolohnzahlung ab.